WILHELM DIEFENTHAL
RECHTSANWALT

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ÜBERBLICK FAMILIENRECHT VERKEHRSRECHT
   

Familienrecht fängt nicht erst bei der Scheidung an.

Auch vor einer Eheschließung kann eine anwaltliche Beratung, beispielsweise für einen Ehevertrag, sinnvoll sein.

Kommt es zu Trennung und Scheidung, sind z.B. elterliche Sorge, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat, eheliche Wohnung,
Zugewinn, Schulden und Versorgungsausgleich zu regeln.

Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann
Beratungs- und Handlungsbedarf bestehen. Familienrechtliche
Regelungen sind nicht anwendbar, auch nicht entsprechend.

Nicht umsonst schreibt das Gesetz für Scheidungsverfahren eine
anwaltliche Vertretung vor. Es steht nämlich viel auf dem Spiel.

Bei der Vielzahl der anstehenden Punkte nehme ich mir gerade in Familiensachen immer viel Zeit für meine Mandanten.
Es geht nämlich nicht nur um Sachen oder Geld,
sondern um höchstpersönliche, menschliche Probleme.