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Familienrecht fängt nicht erst bei der Scheidung an. Auch vor einer Eheschließung kann eine anwaltliche Beratung, beispielsweise für einen Ehevertrag, sinnvoll sein. Kommt es zu Trennung und Scheidung, sind z.B. elterliche Sorge, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat, eheliche Wohnung, Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann Nicht umsonst schreibt das Gesetz für Scheidungsverfahren eine Bei der Vielzahl der anstehenden Punkte nehme ich mir gerade in Familiensachen immer viel Zeit für meine Mandanten. |